VdM
Der Verband deutscher Musikschulen VdM mit seinen 16 Landesverbänden ist der Zusammenschluss der rund 950 öffentlichen Musikschulen in Deutschland.
An über 4.000 Standorten werden bundesweit insgesamt über 1 Million Kinder, Jugendliche und Erwachsene von 35.000 Fachlehrkräften im praktischen Musizieren unterrichtet.
Die Mitgliedschaft im VdM ist ein Gütesiegel für die Qualität der Einrichtung. Die anspruchsvollen Richtlinien des VdM müssen hierfür erfüllt sein.
Die Aufgaben des VdM sind insbesondere:
- Der VdM berät die Musikschulen in allen pädagogischen, organisatorischen Fragen.
- Der Verband stellt einen Strukturplan für die Musikschulen auf sowie Rahmenpläne für den Musikschulunterricht.
- Der VdM vertritt die Interessen der Musikschulen auf politische Ebene, Berufsverbänden und Organisationen des deutschen und internationalen Musiklebens. Er pflegt die Zusammenarbeit mit Spitzenverbänden, Fachverbänden und Schulen.
- Der Verband bietet Fort- und Weiterbildungsprogramme für die Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeiter an.
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Medienpreis LEOPOLD Gute Musik für Kinder
Musikschule – ein Gütesiegel
1.000 öffentliche Musikschulen in Deutschland erfüllen die Richtlinien des VdM. Das Konzept „Musikschule im VdM“ ist tausendfach geprüft und für gut befunden
- von Kultur-, Bildungs- und Jugendpolitikern,
- von Städten, Kreisen und Gemeinden in den Satzungen ihrer Musikschulen,
- von den Kommunalen Spitzenverbänden
- von zuständigen Ministerien der Bundesländer in Förderrichtlinien und Gesetzen,
- vom Bundesjugendministerium.
1.000.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene besuchen zur Zeit Musikschulen. Das Angebot „Musikschule im VdM“ ist millionenfach bewährt und erfolgreich
- beim Wecken und Fördern von Musikalität möglichst vieler Menschen,
- in der Ausbildung zu einem Musizieren mit Freude durch eigene Leistung,
- in der Befähigung zum Mitwirken in Musikgruppen, Chören, Bands, Orchestern…,
- beim Finden und Fördern besonderer musikalischer Begabungen.
35.000 Fachlehrkräfte mit Hochschulqualifikation (Diplom o.ä.) sind die Teams, die unter kompetenten Musikschulleitern geradestehen für die Qualität von
- Musikalischer Früherziehung, Grundausbildung
- und Orientierungsangeboten, Unterricht auf nahezu allen Instrumenten sowie Gesang,
- Unterricht im gemeinsamen Musizieren in verschiedensten Besetzungen, Studienvorbereitender Ausbildung.
13.000 Unterrichtsstätten bilden die Musikschulen im VdM ein dichtes Netz. Auch an Ihrem Wohnort engagiert sich eine öffentliche Musikschule
- für die Ausbildung Ihrer Kinder,
- für Ihr eigenes Hobby Musizieren,
- für den Nachwuchs von Orchestern und Chören in Schulen, Kirchen,Vereinen...,
- für einen Beitrag zum Musikleben am Ort.
Wir sind eine Musikschule, die das Gütesiegel „Mitglied im VdM“ trägt. Wir beraten Sie ausführlich, unverbindlich und kostenlos. Wir zeigen Ihnen, was wir können.
- Eine Musikschule mit dem Zeichen erfüllt folgende Qualitätsmerkmale
- Diese Musikschule ist eine öffentliche, also allgemein zugängliche Einrichtung.
- Ihr Träger ist eine Stadt, ein Kreis oder eine Gemeinde bzw. von diesen beauftragt.
- Die Musikschule ist einem musikalischen Bildungsauftrag verpflichtet.
- Sie nimmt dabei bildungs-, kultur-, jugend und sozialpolitische Aufgaben wahr.
- Das Angebot der Musikschule folgt dem „Strukturplan für Musikschulen“ des VdM. Dieser garantiert ein sorgfältig abgestimmtes Ausbildungskonzept. Den „Strukturplan für Musikschulen“ erhalten Sie bei Ihrer Musikschule oder beim VdM Bonn.
- Für den Unterricht sind die Rahmenlehrpläne des VdM verbindlich.
- Musikschulen sichern ihren Schülern einen qualifizierten und kontinuierlichen Unterricht zu.
- Nach fachlichen Maßgaben wird Klassen-, Gruppen- und Einzelunterricht erteilt.
- Die Musikschule bietet eine Musikalische Grundbildung an. Sie macht ein breitgefächertes Angebot an Instrumental-/Vokalunterricht.
- Außerdem bietet sie eine Vielfalt von Ensemblefächern verschiedenster Besetzungen.
- Ergänzungsfächer und Projekte erweitern das Unterrichtsangebot.
- Veranstaltungen der Musikschule tragen zum örtlichen Musikleben bei.
- Die Lehrkräfte müssen eine musikalische Fachausbildung haben.
- Die Schule wird von einer Fachkraft mit musikalisch-pädagogischer Ausbildung geleitet.
- Lehrkräfte und Schulleitung sind in der Regel Angestellte der Musikschulträger.
- Die Musikschule erzielt keine Gewinne, sondern ist als gemeinnützig anerkannt.
- Bei den Gebühren werden soziale Gesichts punkte berücksichtigt (Ermäßigungen).
- Auf Antrag können Leihinstrumente zur Verfügung gestellt werden.
- Die Musikschule informiert und berät auf Wunsch – kostenlos und unverbindlich.
- Musikschulen mit dem Zeichen „Mitglied im VdM“ bilden eine gute Gemeinschaft.
- Die Leistungen des VdM kommen unmittelbar der Sicherung der Qualität zugute.
Der Verband deutscher Musikschulen entwickelt Richtlinien, Lehrpläne, Empfehlungen und Arbeitshilfen, führt Fortbildungen, Kongresse und Modellprojekte durch, sorgt für fachliche und organisatorische Beratung der Musikschulen und vertritt die Interessen und Belange der musikalischen Bildungsarbeit.