Entgeltordnung der Musikschule Bad Nauheim gGmbH gültig ab 01.09.2026

Elementarunterricht für Kinder Monatl. Teilbetrag Jahres-/Kursentgelt
Eltern-Kind-Kurse
für Kinder von 0 – 4 Jahren
€ 45,- € 540,-
Musikalische Früherziehung
für Kinder ab 4 Jahren
€ 40,- € 480,-
Musik-Karussell /
Grundkurs Musik
für Kinder ab 5½ Jahren
€ 49,-

€ 588,-

Kurs für werdende Mütter "Ins Leben mit Musik"   € 60,-
(Kurs mit 3 Terminen)
Instrumental- und Gesangsunterricht (Hauptfächer) Monatl. Teilbetrag Jahres-/Kursentgelt
Einzelunterricht 30 Min./Woche € 99,90 € 1.198,80
Einzelunterricht 45 Min./Woche € 147,- € 1.764,-
Einzelunterricht 60 Min./Woche € 198,- € 2.376,-
2-er Gruppe 45 Min./Woche € 77,- € 924,-
3-er Gruppe 45 Min./Woche € 58,- € 696,-
Unterrichtsabo für Erwachsene:
9 Unterrichtseinheiten a‘ 30 Min. nach Vereinbarung mit der Lehrkraft
  € 345,-
Unterrichtsabo für Erwachsene:
9 Unterrichtseinheiten a‘ 45 Min. nach Vereinbarung mit der Lehrkraft
  € 475,-

Ensembles, Orchester, Bands, Chor à 45 min

(Nur für Fortgeschrittene)

Monatl. Teilbetrag Jahres-/Kursentgelt
Schüler*innen unter 21 Jahre mit Hauptfachbelegung im Instrumental-/Gesangsunterricht erhalten 50% Ermäßigung auf Belegungen im Orchester, Ensembles, Bands und Chor    

Orchester-/Chorunterricht, Normaltarif
(ab 10 Teilnehmer*innen)

€ 18,- € 216,-

Orchester-/Chorunterricht, ermäßigt für U21
(mit Hauptfachbelegung)

€ 9,- € 108,-

Ensemble- und Bandunterricht, Normaltarif
(ab 5 Teilnehmer*innen)

€ 30,- € 360,-

Ensemble- und Bandunterricht, ermäßigt für U21
(mit Hauptfachbelegung)

€ 15,- € 180,-
Ensemble und Bandunterricht, Normaltarif
(3 - 4 Teilnehmer*innen)
€ 50,- € 600,-

Ensemble und Bandunterricht, ermäßigt für U21
(mit Hauptfachbelegung)

€ 25,- € 300,-

Kammermusik Unterricht, Normaltarif
2 Teilnehmer*innen

€ 77,- € 924,-

Kammermusik Unterricht, ermäßigt für U21
(mit Hauptfachbelegung)

€ 38,50 € 462,-

Entgeltordnung

 

1.        Das Unterrichtsentgelt der Musikschule Bad Nauheim gGmbH richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Es wird als Jahresentgelt oder Kursentgelt erhoben und ist in monatlichen Teilbeträgen bis zum 3. Werktag jedes Monats fällig.

 

2.        Die monatlichen Teilbeträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren fällig. Bei anderen Zahlungswegen wird ein Verwaltungszuschlag von 4 € pro Zahlungsanweisung fällig.

 

3.       Vertragspartner und somit zahlungspflichtig sind die Schüler*innen, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten/die gesetzlichen Vertreter gemeinsam.

 

4.         Das Rechnungsjahr ist das Schuljahr vom 1. September bis 31. August des Folgejahres. Bei Eintritt während des Jahres wird das Unterrichtsentgelt anteilig berechnet. Ein Entgelt für zeitlich begrenzte Workshops und Kurse wird jeweils mit Orientierung an der Entgeltordnung festgelegt.

 

5.         Zuschläge für Erwachsene und Auswärtige

         a. Erwachsenenzuschlag ab 25 Jahre: 15 %

         b. Zuschlag für Auswärtige (erster Wohnsitz nicht in 61231 Bad Nauheim): 15 %

 

6.         Aufnahmegebühr (einmalig bei Erstanmeldung): 12,00 €

 

7.         Ermäßigungen und Rabatte des Unterrichtsentgeltes:

         Für ab dem 01.09.2026 neu abgeschlossene Verträge gelten die Sozialermäßigungen und Rabatte ausschließlich     für Schüler*innen mit erstem Wohnsitz im Postleitzahlengebiet 61231 Bad Nauheim.

 

           Ermäßigungen des Unterrichtsentgeltes:

a.       Eine Sozialermäßigung des Unterrichtsentgeltes wird auf Antrag gewährt:

                                   -  20 % für Bezieher des Kinderzuschlags und/oder von Wohngeld

                                   -  20 % bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises

                                   -  50 % für Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe

 

           Rabatte des Unterrichtsentgeltes:

b.       Familienrabatte wird auf Hauptfächer (Instrumental- und Gesangsunterricht) für Schüler*innen unter 21 Jahren gewährt:
  - 10 % auf jedes Hauptfach bei Belegung von 2 Geschwisterkindern
  - 14 % auf jedes Hauptfach bei Belegung von 3 Geschwisterkindern
  - 18 % auf jedes Hauptfach bei Belegung von 4 und mehr Geschwisterkindern

c.       Ein Mehrfächerrabatt bei Belegung zweier Hauptfächer durch eine/n Schüler*in beträgt 10 % auf jedes Fach.

d.       Auszubildende und Studierende unter 27 Jahren erhalten auf Unterrichtsabos einen Rabatt von 10 %.

e.       Bei Gewährung mehrerer Rabatte inkl. Ermäßigungen ist die Gesamtermäßigung auf 50 % begrenzt.

 

8.         Motivierte Schüler*innen unter 21 Jahren mit Hauptfachbelegung (Instrumental-/Gesangsunterricht) werden   gefördert:

a.       50 % Ermäßigung auf die Teilnahme im Orchester, Ensemble, Band und Chor.

b.       Bei mehreren Ensemble- und Orchesterbelegungen wird nur die mit dem höchsten Entgelt in Rechnung gestellt.

c.       Teilnehmer*innen an Wettbewerben wie „Jugend musiziert“ können Stipendien beim Förderverein Musikschule Bad Nauheim e. V. beantragen.

 

9.         Leihinstrumente werden im Auftrag des Fördervereins Musikschule Bad Nauheim e. V. vergeben. Leihentgelte   werden monatlich erhoben und differieren je nach Instrument und Wert zwischen 10 € bis 30 € pro Monat.