Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schulordnung)

Gültig ab 01.09.2022

 

1. Allgemeines

Die Musikschule Bad Nauheim gemeinnützige GmbH (im folgenden Musikschule genannt) ist eine staatlich geförderte Bildungseinrichtung mit der Aufgabe der musikalischen und künstlerischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf breiter Basis sowie der Vorbereitung auf eine entsprechende Berufsausbildung. Neben dem regelmäßigen Unterricht werden Projekte und Kurse angeboten sowie Konzerte und Veranstaltungen durchgeführt. Ergänzend bietet die Musikschule Orchester-, Ensemble- und Musiktheorieunterricht an. Grundlage für die Nutzung der Angebote der Musikschule sind die AGB in der jeweils aktuellen Fassung. Für besondere Angebote können ergänzende oder abweichende Regelungen gelten.


 

2. Anmeldung zum Unterricht

Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt über das Online-Portal der Musikschule oder mit den Formularen der Musikschule und muss bei minderjährigen Teilnehmern durch die Erziehungsberechtigten/ die gesetzl. Vertreter erfolgen. Erst durch eine schriftliche Einteilung der Musikschule kommt ein Unterrichtsvertrag zustande. Die Aufnahme richtet sich nach den freien Unterrichtsplätzen, es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Unterrichtsplatz.


 

3. Datenschutz

Die Musikschule erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die für die Erbringung der Unterrichtsleistung notwendig sind.  Die Datenverarbeitung und -weitergabe erfolgt auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann im Ganzen oder in Teilen jederzeit schriftlich widersprochen werden. Dies kann zur Folge haben, dass ein Unterrichtsvertrag nicht zu Stande kommt, bzw. beendet werden muss. Für Anfragen und Auskünfte ist der zuständige Datenschutzbeauftragte zu erreichen über Eingaben an die Geschäftsstelle der Musikschule Bad Nauheim oder per E-Mail an: datenschutz@musikschule-bn.de.


 

4. Widerrufsrecht

Vom Unterrichtsvertrag kann der Teilnehmer, bzw. die gesetzl. Vertreter, innerhalb einer Frist von 14 Tagen durch schriftliche Erklärung ohne Angaben von Gründen zurücktreten (§ 355 BGB). Die Frist beginnt mit Erhalt der schriftlichen Unterrichtseinteilung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Musikschule Bad Nauheim gGmbH, Sprudelhof 11, 61231 Bad Nauheim; info@musikschule-bn.de; Fax: 06032 349320.


 

5. Unterrichtsdurchführung

Die Durchführung des Unterrichts erfolgt in den der Musikschule zur Verfügung stehenden Räumen oder über digitale Plattformen. Die Aufsicht der Schüler*innen durch die Musikschule besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt. In den hessischen Schulferien, den örtlichen beweglichen Ferientagen und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Unterrichtstage samstags werden wie freitags behandelt. Pro Halbjahr darf eine Unterrichtseinheit aufgrund von Krankheit oder Fortbildung der Lehrkraft oder deren Mitwirkung bei einer Schulveranstaltung ausfallen, ohne dass ein Ersatzanspruch besteht. Für seitens der Lehrkraft abgesagte Unterrichtseinheiten werden Ersatztermine angeboten. Falls die Lehrkraft keine Ersatztermine anbieten kann, wird der Unterricht anteilig erstattet. Der Unterricht kann auch ersatzweise durch eine Vertretung der Lehrkraft erteilt werden. Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt werden Regressansprüche ausgeschlossen.


 

6. Kündigung des Unterrichts

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Während der Probezeit von drei Monaten kann der Unterrichtsvertrag mit 14-tägiger Frist von beiden Seiten zum Ende eines Monats gelöst werden. Eine Kündigung nach der Probezeit ist zum 31. Januar und zum 31. August d.J. unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist möglich. Zeitlich begrenzte Kurse enden automatisch. Eine außerordentliche Kündigung wegen Umzug (Nachweis) ist mit sechswöchiger Frist zum Monatsende möglich, wenn der Kündigungstermin 3 Monate vor dem regulären Termin liegt. Bei länger als einem Monat andauernder Erkrankung des Teilnehmenden kann bei entsprechendem Nachweis das Unterrichtsentgelt vorüber-gehend reduziert werden.


 

7. Unterrichtsentgelte

Das Unterrichtsentgelt der Musikschule Bad Nauheim gGmbH richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Es wird als Jahresentgelt oder Kursentgelt erhoben und ist in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen bis zum 3. Werktag jedes Monats fällig. Das Rechnungsjahr ist das Schuljahr vom 1. September bis 31. August des Folgejahres. Bei Eintritt während des Jahres wird das Unterrichtsentgelt anteilig berechnet.  Bei Ausscheiden während des Schuljahres erfolgt eine Abschlussrechnung. Pro angebotenem Unterrichtstermin wird 1/36 des Jahresentgeltes berechnet. Die monatlichen Teilbeträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren fällig. Bei anderen Zahlungswegen wird ein Verwaltungszuschlag erhoben. Vertragspartner und zahlungspflichtig sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten/die gesetzlichen Vertreter gemeinsam. 


 

8. Ermäßigung der Unterrichtsentgelte

Eine Familien- und Mehrfächerermäßigung wird entsprechend der Entgeltordnung gewährt. Eine Ermäßigung der Unterrichtsentgelte aufgrund geringen Einkommens kann auf Antrag entsprechend der Entgeltordnung gewährt werden.


 

9. Verhalten

Der/Die Schüler*in verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen und nach bestem Vermögen mitzuarbeiten. Verhinderungen sind der Lehrkraft nach Möglichkeit vorher mitzuteilen. Von der/dem Schüler*in nicht wahrgenommene Stunden werden nicht zurückerstattet. Schüler*innen mit ansteckenden Infekten dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.
Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, mangelnde Mitarbeit, ungebührliches Verhalten sowie Zahlungssäumigkeit berechtigen den Geschäftsführer nach einer Verwarnung den/die Schüler*in vom Unterricht auszuschließen. Das Unterrichtsentgelt muss in diesem Fall bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin voll getragen werden.


 

10. Absprachen

Rechtsverbindliche Vereinbarungen und Erklärungen mit den Schülern und deren Eltern können von den Lehrkräften für die Musikschule nicht vorgenommen werden. Insbesondere können die Lehrkräfte keine mündlichen Kündigungen entgegennehmen.


 

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort des Vertrages ist Bad Nauheim, Gerichtsstand ist Friedberg.