Entgeltordnung

Gültig ab 1.09.2010

 

Entgeltordnung/AGB (Schulordnung) als PDF-Dokument

 

  • Das Unterrichtsentgelt der Musikschule Bad Nauheim gGmbH richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Es wird als Jahresentgelt erhoben und in monatlichen Teilbeträgen zu Beginn jedes Monats im Lastschriftverfahren vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht.
  • Das Rechnungsjahr ist das Schuljahr vom 1. September bis 31. August des Folgejahres. Bei Eintritt während des Jahres wird das Unterrichtsentgelt anteilig berechnet.
  • Ein Entgelt für zeitlich begrenzte Workshops und Kurse wird jeweils in Anlehnung an die Entgeltordnung festgelegt.
  • Familienermäßigung wird auf Hauptfächer (Instrumental- und Gesangsunterricht) für Schüler unter 21 Jahren gewährt:
    - 5 % auf jedes Hauptfach bei Belegung von 2 Geschwisterkindern
    - 10 % auf jedes Hauptfach bei Belegung von 3 Geschwisterkindern
    - 15 % auf jedes Hauptfach bei Belegung von 4 und mehr Geschwisterkindern
  • Die Familienermäßigung erhöht sich auf Antrag um jeweils 5 %, wenn das Familieneinkommen unter dem Doppelten der Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II liegt.
  • Eine Sozialermäßigung der Unterrichtsentgelte wird auf Antrag gestaffelt zwischen 10 % bis zu 50 % gewährt, wenn das Familieneinkommen unter dem eineinhalbfachen der Regel-
    leistung beim Arbeitslosengeld II liegt. Einem formlosen Antrag müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden.
  • Eine Mehrfächerermäßigung bei Belegung zweier Hauptfächer durch einen Schüler beträgt 5 % auf jedes Fach.
  • Bei Gewährung mehrerer Ermäßigungen ist die Gesamtermäßi- gung auf 50 % begrenzt.
  • Engagierte Schüler werden gefördert: Bei mehreren Ensemble- belegungen wird nur eine (die mit dem höchsten Entgelt) in Rechnung gestellt. Dies gilt nur für Schüler mit Hauptfachbelegung


Art des Unterrichtes Monatl. Betrag Jahres-/Kursentgelt
Elementarunterricht für Kinder
Eltern-Kind-Kurse € 26,- € 312,-
Musikalische Früherziehung* € 24,- € 288,-
Freier Tanz für Kinder* € 24,- € 288,-
Musik-Karussell € 32,- € 384,-
Schnupperkiste (inkl. Leihinstrumente) € 42,- € 420,-
*Bei Gruppen unter 9 Teilnehmern erhöht sich das Entgelt um 10%  

 

Instrumental- und Gesangsunterricht (Hauptfächer)
Einzelunterricht 30 Min./Woche € 64,- € 768,-
Einzelunterricht 45 Min./Woche € 94,- € 1128,-
Einzelunterricht 60 Min./Woche € 125,- € 1500,-
2-er Gruppe 45 Min./Woche € 52,- € 624,-
3-er Gruppe 45 Min./Woche € 39,- € 468,-
4-er bis 6-er Gruppe 45 Min./Woche € 35,- € 420,-

Kinderstimmbildung:

2-er Gruppe 30 Min./ Woche

€ 35,- € 420,-
3-er Gruppe 30 Min./Woche € 26,- € 312,-

Unterrichtsabo für Erwachsene:
9 Unterrichtseinheiten nach Absprache

30 Min. € 205,-
45 Min. € 300,-
Ensembles, Bands, Orchester
mit Hauptfachbelegung, 3 Teilnehmer € 20,- € 240,-
ohne Hauptfachbelegung, 3 Teilnehmer € 40,- € 480,-
mit Hauptfachbelegung, ab 4 Teilnehmer € 14,- € 168,-
ohne Hauptfachbelegung ab 4 Teilnehmer € 30,- € 360,-
Orchester mit Hauptfachbelegung € 8,- € 96,-
Orchester ohne Hauptfachbelegung € 16,- € 192,-

 

Leihinstrumente werden im Auftrag des
„Förderverein Musikschule Bad Nauheim e.V.“ vergeben.
Leihentgelt, je nach Instrument, € 8,- bis € 20,- monatlich.

 

Verwaltungszuschlag bei Verweigerung einer Abbuchungserlaubnis: € 4,- pro Monat

 

 

 

AGB/Schulordnung

 

1. Allgemeines

Die Musikschule Bad Nauheim gemeinnützige GmbH (im folgenden Musikschule genannt) ist eine staatlich geförderte Bildungseinrichtung mit der Aufgabe der musikalischen und weiteren künstlerischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf breiter Basis sowie der Vorbereitung auf eine entsprechende Berufsausbildung. Neben dem regelmäßigen Unterricht werden Projekte und Kurse angeboten sowie Konzerte und Veranstaltungen durchgeführt. Als Ergänzung zum Instrumentalunterricht bietet die Musikschule Orchester-, Ensemble- und Musiktheorieunterricht an.

 

2. Anmeldung zum Unterricht

Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt mit den Formularen der Musikschule und muss bei minderjährigen Teilnehmern vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Erst durch eine schriftliche Einteilung durch die Musikschule kommt ein Unterrichtsvertrag zustande. Die Aufnahme richtet sich nach den freien Unterrichtsplätzen.

 

3. Unterrichtsdurchführung

Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt. In den hessischen Schulferien (auch an den örtlichen beweglichen Ferientage) und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Pro Halbjahr darf eine Unterrichtseinheit aufgrund von Krankheit oder Fortbildung der Lehrkraft ausfallen, ohne dass ein Ersatzanspruch besteht. Weitere auf Verschulden der Lehrkraft ausgefallene Stunden werden nachgeholt oder anteilig erstattet. Der Unterricht kann auch ersatzweise durch eine Vertretung der Lehrkraft erteilt werden. Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt werden Regressansprüche ausgeschlossen.

 

4. Kündigung des Unterrichtes

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Während der Probezeit von drei Monaten kann der Unterrichtsvertrag von beiden Seiten zum Ende eines Monats gelöst werden. Eine Kündigung nach der Probezeit ist zum 31. Januar und zum 31. August d.J. unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist möglich. Zeitlich begrenzte Kurse enden automatisch. Eine außerordentliche Kündigung wegen Krankheit oder Umzug (Nachweis) ist mit sechswöchiger Frist zum Monatsende möglich, wenn der Kündigungstermin 3 Monate vor dem regulären Termin liegt.

 

5. Teilnehmerentgelte

Das Unterrichtsentgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Es wird als Jahresentgelt erhoben und von der Musikschule in monatlichen Teilbeträgen am Anfang des Monats im Lastschriftverfahren vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht. Das Rechnungsjahr ist das Schuljahr vom 1. September bis 31. August des Folgejahres. Bei Ein-tritt während des Jahres wird das Unterrichtsentgelt anteilig berechnet. Bei Nichterteilung einer Abbuchungserlaubnis wird ein Verwaltungszuschlag erhoben. Für Kurse und Workshops werden einmalige Entgelte erhoben.

 

6. Ermäßigungen der Unterrichtsentgelte

Eine Ermäßigung der Unterrichtsentgelte wird bei Nachweis geringen Einkommens auf Antrag gewährt. Eine Familien- und Mehrfächerermäßigung wird entsprechend der jeweils aktuellen Entgeltordnung gewährt.

 

7. Verhalten

Der/Die Schüler/in verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen und nach bestem Vermögen mitzuarbeiten. Verhinderungen sind der Lehrkraft nach Mög-lichkeit vorher mitzuteilen. Vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden werden nicht zurückerstattet. Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, mangelnde Mitarbeit, ungebührliches Verhalten sowie Zahlungssäumig-keit berechtigen den Geschäftsführer nach einer Verwarnung den/die Schüler/in vom Unterricht auszuschließen. Das Unterrichtsentgelt muss in diesem Fall bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin voll getragen werden.

 

8. Absprachen

Rechtsverbindliche Vereinbarungen und Erklärungen mit den Schülern und deren Eltern können von den Lehrkräften für die Musikschule nicht vorgenommen werden. Insbesondere können die Lehrkräfte keine mündlichen Kündigungen entgegennehmen.

 

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort des Vertrages ist Bad Nauheim, Gerichtsstand ist Friedberg.